Berlin. FDP-Generalsekretär Christian Lindner hat sich für eine baldige Erhöhung der Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen. Lindner sagte der "Bild", die Koalition müsse die gute Konjunktur nutzen und sich bald zusammensetzen.

Bessere Zuverdienstregelungen hatten Union und FDP bereits im Koalitionsvertrag verabredet. Die Koalition hat daher bereits die Bedingungen für Hinzuverdienste zwischen 800 und 1000 Euro leicht verbessert. Seit Anfang dieses Jahres erhält diese Gruppe von Hartz-IV-Aufstockern monatlich 20 Euro mehr als vorher. Der FDP waren die Verbesserungen nicht weit genug gegangen. Gegenwärtig können Hartz-IV-Empfänger von ihrem selbst verdienten Lohn in jedem Fall einen Betrag von 100 Euro behalten. Verdienen sie mehr, wird ihnen ein Großteil dieses Zuverdienstes abgezogen.

Mit einem anderem Vorschlag stieß Lindner auf Widerstand beim Koalitionspartner. Der FDP-Generalsekretär hatte gefordert, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I bei Älteren zu verkürzen. Das jedoch lehnt die Union ab. "Wenn wir die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld bei Älteren verkürzen, erhöhen wir dadurch nur die Zahl der Hartz-IV-Bezieher", sagte Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, den "Ruhr Nachrichten". Die Sozialversicherung würde zwar Geld sparen, dafür wäre der Bund gezwungen, entsprechend mehr Arbeitslosengeld II zu zahlen. Der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger, hält Lindners Vorstoß für unsozial. "Die Arbeitsagenturen versuchen ohnehin, jedem eine Arbeit zu vermitteln, so schnell es möglich ist", sagte er den "Ruhr Nachrichten". Für ältere Arbeitnehmer fänden sich trotz freundlicheren Arbeitsmarkts immer noch nicht genügend Jobs. "Das längere Arbeitslosengeld für Ältere ist ein Sozialstaatsgebot."

Lindner hatte dem "Handelsblatt" gesagt, die gute Arbeitsmarktlage erfordere keine Quasi-Frühverrentungsformen. Mit der kürzeren Bezugsdauer könnten bis zu 1,5 Milliarden Euro eingespart werden. Derzeit wird das Arbeitslosengeld I für über 58-Jährige bis zu 24 Monate bezahlt.