Hamburg. Die gesetzliche Verjährungsfrist für sexuelle Gewaltverbrechen sollte nach Ansicht von Opfer-Organisationen komplett aufgehoben werden. Der Vorstoß von Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD), die Verjährungsfrist erst ab Vollendung des 25. Lebensjahres des Opfers beginnen zu lassen, sei sehr zu begrüßen, gehe aber nicht weit genug, so die Opfer-Vertreter.