Vorstoß von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger entbehre jeder Grundlage

Berlin. Die Union im Bundestag hat eine vollständige Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe ausgeschlossen. Der entsprechende Vorstoß von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) "entbehrt jeder Grundlage", sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich anlässlich zehn Jahren Lebenspartnerschaftsgesetz für eine komplette Gleichstellung ausgesprochen, aber auch gesagt: "Mehr gesellschaftliche Liberalität lässt sich nicht verordnen, sondern nur durch beharrliches Argumentieren erreichen."

Krings sagte: "Das Thema steht nicht auf der Agenda der Koalition." Er fügte hinzu: "Es gibt Unterschiede zwischen Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft. Und die müssen sich auch im Gesetz widerspiegeln." Auch der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, schloss eine Reform des Lebenspartnerschaftsgesetzes aus. Die Union werde "nicht gleichstellen, was nicht gleich ist", sagte Müller. "Der Staat schützt Ehe - und zwar zwischen Mann und Frau - sowie Familie in besonderer Weise, weil die Familie Keimzelle unserer Gesellschaft ist."

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, hat dagegen eine Gleichstellung homosexueller Verbindungen mit der Ehe gefordert. "Es gibt keinen Grund, homosexuellen Paaren die Ehe vorzuenthalten. Es sei denn, man will sie weiter ausgrenzen", sagte Beck den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe in Essen. Defizite gebe es vor allem etwa im Adoptionsrecht, wonach nur einer der Partner ein Kind adoptieren kann.

Die bisherige Regelung bedeute eine soziale Benachteiligung für die Kinder. Es gebe nur eine sorgeberechtigte Person. Gleichzeitig sei ein in einer Lebenspartnerschaft aufwachsendes Kind auch nur gegenüber einer Person erbberechtigt. "Bei den Pflichten sind Lebenspartnerschaften und die Ehe identisch", so Beck weiter. Deshalb gebiete der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, Schwulen und Lesben auch die gleichen Rechte einzuräumen.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung wurde am 1. August 2001 wirksam. Es ermöglicht Homosexuellen, im Standesamt zu heiraten. Rechtlich blieb die Lebenspartnerschaft aber hinter der echten "Homo-Ehe" zurück, wie sie zum Beispiel in den Niederlanden gilt. Homosexuelle in Deutschland können zum Beispiel gemeinsam keine Kinder adoptieren - auch das Einkommensteuerrecht macht Unterschiede.