Der Solidaritätszuschlag ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs verfassungskonform. FDP-Finanzexperte Wissig: “Trotzdem schwindet die Legitimation des Soli“.

München. Der Bundesfinanzhof hat keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Er wies gestern zwei Klagen gegen die Abgabe in Höhe von 5,5 Prozent auf die Lohn- und Einkommenssteuer ab. Der "Soli" erfülle weiterhin seine Funktion, den Finanzbedarf des Bundes durch die Wiedervereinigung zu decken, sagte der Vorsitzende Richter Hermann-Ulrich Viskorf bei der Verkündung. Zudem sei keine zeitliche Befristung geboten.

Geklagt hatten eine Anwältin aus dem oberbayerischen Burghausen sowie ein Gewerbetreibender aus dem Raum Köln. Ihrer Ansicht nach verstoßen die Höhe und die fehlende zeitliche Befristung des Solidaritätszuschlags gegen die Verfassung. Die Anwältin kündigte eine Verfassungsbeschwerde an.

FDP-Finanzexperte Volker Wissig forderte ebenfalls das Aus für die Abgabe. "Der BFH hat den Soli zwar für legal erklärt, trotzdem schwindet seine Legitimation", sagte er dem Abendblatt. "Der Soli wurde eingeführt zur Finanzierung der deutschen Einheit, spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpaktes muss er daher auch definitiv eingestellt werden." Der Soli sei ein Symbol für die Einheit, sein Wegfall wäre damit gleichbedeutend für die Vollendung der Wiedervereinigung.