Die Datenschutzbehörden der Länder sollen sich auf neue Richtlinien geeinigt haben. Kundendaten dürfen nur noch “wenige Tage“ gepeichert werden.

Hamburg. Es gibt bald neue Mindeststandards beim Lastschriftverfahren mit EC-Karten. Darauf sollen sich nach Informationen des Radiosenders NDR Info die Datenschutzbehörden der Länder geeinigt haben. Handelsunternehmen und EC-Netzbetreiber würden auf eine striktere Einhaltung der Datenschutzrichtlinien verpflichtet, meldete der Sender am Sonntag unter Berufung auf ein entsprechendes Papier von Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Andere Länder hätten sich mit noch strengeren Anforderungen nicht durchsetzen können.

Das Lastschriftverfahren war im vergangenen Jahr wegen mangelhaften Datenschutzes bundesweit in die Kritik geraten. Die Daten von Kunden, die in Supermärkten, Baumärkten oder an Tankstellen mit EC-Karte und Unterschrift zahlen, dürften künftig nur noch „einige wenige Tage“ gespeichert werden, meldet der NDR jetzt. Bisher galt eine Frist bis zu einem Jahr. Eingeschränkt werde auch die Bildung gemeinsamer Datenpools, in denen neben der Kontonummer auch Kaufbetrag, Zeitpunkt und Ort des Einkaufs hinterlegt sind. Solche Datensammlungen seien künftig „ausschließlich zur Missbrauchsbekämpfung“ zulässig. Zudem müssten die Kunden, die dieses sogenannte Lastschriftverfahren nutzen, über die Verwendung ihrer Daten informiert werden.

Die drei größten EC-Netzbetreiber, die Kartenzahlungen für die Handelsunternehmen und Tankstellenketten abwickeln, reagierten gelassen auf die neuen Vorgaben. Man komme damit „gut zurecht“, sagte ein Sprecher des Münchner Unternehmens Intercard dem Sender. Ein Sprecher der Firma Telecash im hessischen Bad Vilbel nannte die Neubewertung durch die Aufsichtsbehörden „sinnvoll und im Sinne eines guten Datenschutzes.“ Marktführer Easycash, der besonders in der Kritik gestanden hatte, betonte, man sei „bereits jetzt in nahezu allen Punkten“ nach den Vorgaben des zuständigen Landesdatenschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig. (dpa/abendblatt.de)