Karlsruhe. Deutschland muss einem ehemaligen Strafgefangenen wegen unmenschlicher Behandlung 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der jetzt in Frankfurt lebende Mann hatte sich im Oktober 2000 in der Justizvollzugsanstalt Butzbach dagegen gewehrt, von einer Einzel- in eine Gemeinschaftszelle verlegt zu werden. Daraufhin kam er eine Woche lang nackt in eine Sicherheitszelle.

Auch wenn das Gericht sich auf den konkreten Fall bezog, prangerte es indirekt auch die in Deutschland übliche Praxis an, Häftlinge unbekleidet in Sicherheitszellen unterzubringen. Damit sollen die Gefangenen vor Selbstverletzungen geschützt werden. Der Entzug von Kleidung könne aber Gefühle der Angst und Minderwertigkeit auslösen, urteilten die Richter.