Fluggastdaten: Die Geheimdienste können auf zentrale Buchungssysteme zugreifen und müssen nicht mehr einzelne Fluggesellschaften abklappern, wenn sie Reisebewegungen von Verdächtigen klären wollen.

Kontobewegungen: Die Behörden dürfen abfragen, welche Konten ein Verdächtiger bei welcher Bank führt. Bisher mussten sich die Geheimdienste an die einzelnen Banken wenden.

Kleiner Lauschangriff: Dabei werden Beamte zur Eigensicherung verwanzt. Die Befugnis wurde nie angewandt und läuft aus - nach Angaben Friedrichs auch deshalb, weil sie durch moderne technische Möglichkeit unnötig geworden ist.

Höhere Eingriffsschwelle: Bislang reichten Indizien, die den Behörden das Ermitteln erlaubten. Jetzt brauchen sie Beweise.

Post: Die Befugnisse zur Abfrage des Postverkehrs und von Postfächern laufen 2012 aus.