Berlin. In der Debatte über Gentests an künstlich befruchteten Eizellen gibt es einen neuen Kompromissversuch. In dem Gesetzentwurf soll laut "Berliner Zeitung" die Passage gestrichen werden, nach der die Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt werden soll, wenn der Tod des Kindes im ersten Lebensjahr wahrscheinlich ist. Demzufolge wäre eine PID nur noch möglich, wenn die erbliche Belastung der Eltern mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen würde, dass es zu einer Fehl- oder Totgeburt kommt.