Frankfurt/Main. Der Versuch mehrerer Bundesländer, ein neues NPD-Verbotsverfahren einzuleiten, ist bei der Innenministerkonferenz in Frankfurt am Main gescheitert. Wie das Abendblatt aus Teilnehmerkreisen erfuhr, habe es zwar eine Ländermehrheit für ein neues Verfahren gegeben, aber keinen notwendigen einstimmigen Beschluss.

Besonders Hamburg hatte sich dafür starkgemacht, über den Bundesrat einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Neben den sieben SPD-geführten Ländern und dem grün geführten Baden-Württemberg hätte auch das CDU-geführte Sachsen-Anhalt für ein neues Verbotsverfahren geworben. Vor allem Niedersachsen und Bayern hätten aber davor gewarnt, dass eine Niederlage beim Bundesverfassungsgericht sehr wahrscheinlich sei. Ein gemeinsames Vorgehen der Länder gegen die NPD ist damit bis auf Weiteres ausgeschlossen.

Zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung und zur Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze zeichnete sich gestern dagegen eine gemeinsame Haltung ab. Heute will die Konferenz ihre Beschlüsse mitteilen. Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sprach sich dafür aus, die Anti-Terror-Gesetze weitgehend beizubehalten. Dabei geht es um die Auskunftsrechte der Geheimdienste bei Fluglinien, Banken oder Internetanbietern. Die FDP will hingegen eine Reihe von Befugnissen auslaufen lassen. "Ich glaube nicht, dass wir sagen können: ,Der Spuk ist vorüber'", sagte Körting. Man befinde sich in einer kritischeren Phase als zu der Zeit, als die Gesetze entwickelt wurden. Deutschland stehe mittlerweile im Fokus der Terroristen.

Bei der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung schlug das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen vor, alle Telekommunikations- und Internetdaten sechs Monate lang zu speichern.