Halle. Das Bundesverfassungsgericht könnte per Anordnung ein neues Wahlrecht in Kraft setzen, falls der Bundestag sich bis zum 30. Juni nicht auf eine von Karlsruhe geforderte Reform einigen kann. Davor warnt der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU). Dies wäre eine Blamage für den Bundestag. Zugleich glaubt er nicht, "dass es möglich sein wird, den gerichtlich gesetzten Termin einzuhalten".