Berlin. Die Erfolgsaussichten von Nachbarschaftsklagen gegen Kinderlärm sind deutlich gesunken. Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin gesetzliche Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz passieren. Lärm von Kindergärten oder Spielplätzen wird damit künftig im Regelfall nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" eingestuft.

Für Kinderlärm gilt eine höhere Toleranz als etwa für Lärm von Presslufthämmern. Bei der Beurteilung von Kinderlärm dürfen dem Gesetz zufolge Richtwerte, wie sie für Industrie- oder Sportanlagen gelten, nicht mehr herangezogen werden. Neben dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz soll noch in diesem Jahr auch die Baunutzungsverordnung geändert werden. Ziel ist es, in reinen Wohngebieten Kindertagesstätten in einer Größenordnung zuzulassen, die in dem Gebiet angemessen ist.

Union und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, die Gesetze so zu ändern, dass Kinderlärm kein Anlass mehr für Gerichtsverfahren ist. Ausgangspunkt der Gesetzesinitiative war der Streit um die Hamburger Kindertagesstätte "Marienkäfer", gegen die Nachbarn wegen Lärmbelästigung geklagt hatten.