Bis zu 54 000 Euro sollen misshandelte ehemalige Zöglinge erhalten

Berlin. Der Bundestag hat finanzielle Hilfen für ehemalige Heimkinder, die misshandelt oder sexuell missbraucht wurden, auf den Weg gebracht. Das Parlament beriet gestern über einen gemeinsamen Antrag von Union, FDP, SPD und Grünen zur Einrichtung eines Fonds, der zu je einem Drittel vom Bund, den Ländern und den Kirchen finanziert werden soll. Für die ehemaligen Heimkinder aus der früheren Bundesrepublik sollen 120 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Kinder und Jugendliche, die in DDR-Heimen Unrecht erlitten haben, sollen nach den gleichen Maßstäben entschädigt werden. Die Linksfraktion unterstützt den Antrag nicht. Sie fordert für die Opfer eine Entschädigung von 300 Euro im Monat oder 54 000 Euro pro Person.

Der Bundestag folgt damit einer Empfehlung des runden Tisches Heimerziehung, der im Auftrag des Parlaments die Geschichte der Heimerziehung in der frühen Bundesrepublik aufgearbeitet hatte. Die Jugend- und Familienminister der westdeutschen Länder haben sich bereits auf Zahlungen verständigt. Für die Entschädigung der Ost-Heimkinder soll der Fonds aufgestockt werden. Mit den Zahlungen solle zum Beginn des kommenden Jahres begonnen werden, sagte die SPD-Berichterstatterin Marlene Rupprecht. 100 Millionen Euro seien für Folgeschäden vorgesehen, 20 Millionen Euro für Rentennachzahlungen. Viele Jugendliche mussten im Heim und in Betrieben arbeiten. Für sie wurden keine Rentenbeiträge eingezahlt.

Von den 40er-Jahren bis in die 70er-Jahre hinein wuchsen in Westdeutschland 700 000 bis 800 000 Kinder und Jugendliche in Heimen auf. Mehr als die Hälfte der Einrichtungen befand sich in kirchlicher Trägerschaft. Der runde Tisch kam nach zweijähriger Arbeit zu dem Ergebnis, dass den Heimkindern vielfach schweres Unrecht angetan wurde. Dazu zählen demütigende und brutale Behandlung, Gewalt, sexuelle Übergriffe, Freiheitsentzug und Arbeitszwang.