Karlsruhe. Ein verurteilter islamistischer Terrorist der Terrorgruppe "Ansa al-Islam" muss die Veröffentlichung seines Fotos in den Medien hinnehmen. Wegen des erheblichen Informationsinteresses der Öffentlichkeit müsse das Persönlichkeitsrecht des Mannes zurücktreten, urteilte der Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe.

Während der Urteilsverkündung im Juli 2008 hatte der Vorsitzende Richter zwar Aufnahmen erlaubt, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Angeklagten auf den Fotos unkenntlich gemacht werden. Die Bild-Zeitung veröffentlichte trotzdem ein Foto, auf dem das Gesicht des Terroristen zu erkennen war. Dieser sah daraufhin sein Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte auf Unterlassung. Der BGH stellte nun klar, dass es sich bei dem Kläger um eine Person der öffentlichen Zeitgeschichte handele. In diesem Fall sei eine Bildveröffentlichung auch ohne Einwilligung des Klägers erlaubt.