München. Die bayerische Staatskanzlei muss die umstrittenen Meinungsumfragen grundsätzlich an Landtagsabgeordnete herausgeben. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern zugunsten des klagenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Markus Rinderspacher. Die Staatskanzlei soll Meinungsumfragen für parteipolitische Zwecke der CSU in Auftrag gegeben und aus Steuergeldern finanziert haben.