Berlin. Auf die Verbraucher kommen zum Monatswechsel mehrere Veränderungen zu. Es tritt die erste Stufe der Anhebung der Tabaksteuer in Kraft - ab 2012 soll die Steuer bis zum Jahr 2015 jeweils zum 1. Januar weiter erhöht werden. Das bedeutet eine jährliche Preissteigerung um vier bis acht Cent pro Zigarettenpackung. Die Teuerung fällt aber mit durchschnittlich 20 Prozent noch stärker aus. Die Hersteller begründen dies mit höheren Rohstoffpreisen und strengeren EU-Auflagen. Härter will der Fiskus bei losem Tabak zulangen. Mehr Steuern werden auch bei Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak fällig. Mit den Einnahmen soll die Lücke geschlossen werden, die durch Ökosteuer-Entlastungen der Industrie entstanden war.

Änderungen gibt es auch im Arzneibereich. Zu den Mitteln, die für den Verkauf außerhalb der Apotheke freigegeben sind, zählen nun weitere Produkte rund um Eukalyptusöl, Minzöl und Baldrianextrakt. Neu hinzukommen Artischockenblätter und ihre Zubereitungen. Die Apothekenpflicht für Heilwässer wird auf solche begrenzt, die in Flaschen abgefüllt werden. Außerdem sollen in Flaschen abgefüllte Heilwässer im Hinblick auf ihren Radongehalt dann freiverkäuflich sein, wenn sie je Liter einen bestimmten Becquerel-Wert nicht überschreiten.

Es tritt auch eine neue Packungsgrößenverordnung für Medikamente in Kraft. Darin sind Maßzahlen und Spannbreiten beziehungsweise Abweichungen der am häufigsten verordneten Packungsgrößen für eine kurze (N1), mittlere (N2) und lange (N3) Therapiedauer festgelegt. Es gibt aber eine Übergangsfrist von 18 Monaten.