Leipzig. Der Verfassungsgerichtshof in Sachsen erklärte das Versammlungsgesetz des Landes, welches vorsah, dass Demonstrationen an historischen Orten verboten werden können, für verfassungswidrig. Die schwarz-gelbe Regierung hatte das Gesetz damit begründet, dass Auseinandersetzungen zwischen Rechts- und Linksextremisten unterbunden werden sollen.