Berlin. Das Informationsfreiheitsgesetz beinhaltet keinen Anspruch auf Einsicht in den Kalender von Kanzlerin Angela Merkel. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. "Foodwatch"-Chef Thilo Bode und eine Anwältin hatten Einsicht in den Terminplan nehmen wollen. Anlass war ein Essen, das die Kanzlerin zum Geburtstag von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann ausgerichtet hatte.