Berlin. Hartz-IV-Empfänger können ab sofort für ihre Kinder Geld oder Gutscheine für Bildungs- und Freizeitangebote beantragen. Gefördert werden etwa Nachhilfe, Sport, Musikunterricht oder Schulessen, teilte das Sozialministerium mit. Die Landkreise und Städte rechnen mit kleineren Anlaufschwierigkeiten.