Berlin. Der beim Hartz-IV-Kompromiss mühsam ausgehandelte Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche wird bei den betroffenen Arbeitnehmern nicht zum Leben reichen. Selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung können diese in den neuen Bundesländern maximal rund 806 Euro und in den alten Ländern 892 Euro verdienen. In beiden Fällen hat ein Alleinlebender jedoch Anspruch auf ergänzende Leistungen, bleibt also Aufstocker. So würde sich das zusätzlich vom Staat zu zahlende Geld auf 121 Euro im Osten und 48 Euro im Westen belaufen. Das Gesetz soll heute den Bundestag passieren.

"Das ist ein sittenwidrig niedriger Mindestlohn. Es ist nicht akzeptabel, dass der Staat von vornherein immer einen Teil der Löhne zahlen muss", sagte der Chef der Linkspartei, Klaus Ernst, dem Abendblatt. "Tarifverträge dürfen nicht zulasten der Steuerzahler abgeschlossen werden." Union und FDP hatten sich mit SPD und Grünen auf die Lohnuntergrenze geeinigt, die zum 1. Mai dieses Jahres gelten soll. Hintergrund ist die Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes auch für Arbeitnehmer aus EU-Staaten wie Polen oder Tschechien. So sollen Dumpinglöhne verhindert werden.

Basis für den neuen Mindestlohn ist ein Tarifvertrag zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund und Zeitarbeitsverbänden. Demnach würden Leiharbeiter im Westen ab Mai 7,79 Euro pro Stunde verdienen (Ost: 6,89 Euro). Vorgesehen ist jedoch auch, dass bei einer Vollzeitstelle 151,67 Stunden pro Monat gearbeitet wird - alles, was darüber hinausgeht, wird nicht ausbezahlt, sondern auf ein Arbeitszeitkonto angerechnet. Leiharbeiter können nicht durch Mehrarbeit aus dem Aufstocker-Verhältnis herauskommen. "Wer arbeitet, muss deutlich mehr in der Tasche haben als die Grundsicherung. In der Leiharbeit muss das Prinzip gelten, dass es gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt", forderte Ernst.