Ohne bestandenen Sprachtest keine Aufenthaltserlaubnis

Berlin. Union und FDP wollen das Ausländerrecht verschärfen, um Zuwanderer stärker zum Deutschlernen anzuhalten. Das geht aus einem Änderungsantrag der innenpolitischen Sprecher von Union und FDP, Hans-Peter Uhl (CSU) und Gisela Piltz (FDP) hervor. Der Bundestag debattiert in der kommenden Woche abschließend über ein Gesetz zum besseren Schutz zwangsverheirateter Frauen und weiterer Vorschriften zum Asyl- und Ausländerrecht, in das der Änderungsantrag einfließen soll.

Zugewanderte sollen dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zufolge so lange eine nur vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erhalten, bis sie den Sprachtest in ihrem Integrationskurs bestanden haben. Die Aufenthaltserlaubnis solle auf höchstens ein Jahr befristet werden. Von der Verschärfung wären nach der Integrationskursstatistik der Jahre 2009 und 2010 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge rund 64 000 Menschen jährlich betroffen. Dabei handelt es sich um 34 000 Neuzuwanderer, die im Rahmen des Familiennachzugs in der Regel als Ehepartner nach Deutschland kommen, sowie um 30 000 länger hier lebende Ausländer, die von der Ausländerbehörde oder den Jobcentern zu Integrationskursen verpflichtet werden.

Neuzuwanderer müssen bereits jetzt einen Integrationskurs besuchen, allerdings reicht eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Wer nicht erscheint, kann im Nachhinein sein Aufenthaltsrecht verlieren. Den Deutschtest am Ende des 600 Stunden umfassenden Kurses besteht derzeit rund die Hälfte der Teilnehmer.

Der Antrag enthält auch Verbesserungen für gut in Deutschland integrierte Jugendliche. Wenn sie seit mindestens sechs Jahren im Land leben, erfolgreich die Schule besuchen oder einen Abschluss erworben haben, sollen sie bleiben können.