Luxemburg/Bonn. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wird voraussichtlich die Patentierung von embryonalen Stammzellen verbieten. Generalanwalt Yves Bot plädierte in Luxemburg dafür, alle Zellen, die sich zu einem vollständigen Menschen entwickeln können, von der Patentierung auszuschließen. Die Menschenwürde gelte nicht nur für das geborene Kind, sondern auch für den menschlichen Körper vom ersten Stadium seiner Entwicklung an.

Der Schlussantrag bezieht sich auf ein umstrittenes Patent des deutschen Stammzellforschers Oliver Brüstle. Dieser hatte ein Patent auf die Verwendung von aus embryonalen Stammzellen gewonnenen Körperzellen zu therapeutischen Zwecken angemeldet. Auf die Klage von Greenpeace erklärte das Bundespatentgericht Brüstles Patent für nichtig.