Bei der Kindesrückführung handelt es sich um das "legale" Zurückholen eines Kindes zu dem Sorgeberechtigten. Dies trifft auf die Rückführung von Kindern in Deutschland oder in ein Land, welches einem internationalen Abkommen zur Kindesrückführung unterliegt, zu. Wenn das Land nicht einem internationalen Abkommen unterliegt, bleibt den Betroffenen häufig nur die Rückentführung.

Von Rückentführung wird gesprochen, wenn das Zurückbringen des Kindes nach Deutschland nach dem Gesetz des Entführungslandes illegal ist. Für den Elternteil bleibt die Kindesrückentführung in Deutschland und dem Schengener Raum jedoch straffrei, solange das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und der in Deutschland lebende Sorgeberechtigte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt.