26-köpfiges Gremium einigt sich nicht auf einhellige Empfehlung für den Bundestag

Berlin. In seiner für Dienstag erwarteten Stellungnahme wird der Deutsche Ethikrat keine einhellige Empfehlung zum Umgang mit der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) abgeben. Das erfuhr das Abendblatt aus dem Umfeld des Gremiums. Vielmehr werde es "ein gespaltenes Votum" geben, hieß es in Ethikrat-Kreisen.

Die Stellungnahme erfolgt kurz vor der ersten Befassung des Bundestags mit der PID. Dem Parlament liegen derzeit drei Gesetzentwürfe vor, die jeweils von parteiübergreifenden Gruppen vertreten werden. Alle Gesetzentwürfe sehen vor, grundsätzlich am PID-Verbot festzuhalten. Zwei Entwürfe sprechen sich für Ausnahmeregelungen aus.

Aus dem Umfeld des Ethikrats hieß es gegenüber dem Abendblatt, die Stellungnahme werde in ihrem Empfehlungsteil wie ein Streitgespräch aufgebaut sein, dabei aber die Mehrheitsverhältnisse zwischen PID-Gegnern und den Befürwortern durchaus angeben. Da der Bundestag mit seiner Beratung der drei vorliegenden Gesetzentwürfe in der kommenden Woche beginnen wolle und mit seiner Befassung des Themas extra auf den Deutschen Ethikrat gewartet habe, sei vor allem darauf Wert gelegt worden, alle denkbaren Pro- und Contra-Argumente zu diskutieren. Dem Ethikrat gehören 26 Mitglieder an, darunter Juristen, Theologen, Philosophen und Mediziner. Vorsitzender des Gremiums ist der frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP).

Bislang ist im Bundestag keine Mehrheit für einen der drei Entwürfe absehbar. Allein die katholische Kirche hat sich klar positioniert und gegen Gentests an Embryonen ausgesprochen, weil sie in der Methode eine Auswahl und Vernichtung menschlichen Lebens sieht.

Bereits das Vorgängergremium des Deutschen Ethikrats, der Nationale Ethikrat, hatte sich 2003 mit der gentechnischen Untersuchung von Embryonen befasst. Damals sprachen sich zwei Drittel der Mitglieder für eine begrenzte Zulassung des Verfahrens aus - und forderten zugleich den Gesetzgeber auf, eine entsprechende Regelung umzusetzen. Handlungsbedarf sah die Politik erst, als der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr den Gesetzgeber dazu aufforderte. Bisher ging man in Deutschland davon aus, dass PID durch das Embryonenschutzgesetz automatisch verboten ist. Der Bundesgerichtshof aber entschied, dass dieses Verbot nicht für Gentests an Embryonen gilt, die im Reagenzglas erzeugt und auf schwere genetische Schäden untersucht werden. Das Urteil der BGH hat für den Gesetzgeber allerdings keine bindende Wirkung.