Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland erneut wegen der Langsamkeit seiner Justiz verurteilt und sich dabei auf einen Fall aus Hannover bezogen. Die Straßburger Richter gaben einer Frau aus Niedersachsen recht, die vor einem Gericht in Hannover wegen Geldwäsche angeklagt war. Das Verfahren zog sich insgesamt von 1999 bis 2009 hin, ohne dass es am Ende zu einem Urteil kam.

Dreieinhalb Jahre lang beschäftigte sich in Hannover überhaupt niemand mit dem offenen Dossier. Eine solche Verfahrensdauer sei zweifelsohne exzessiv, erklärten die Richter. Sie bemängelten außerdem, dass der Frau in Deutschland kein Rechtsmittel zur Verfügung stand, um sich gegen die überlange Prozessdauer zu wehren.