Dresden. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) muss sich nicht wegen Beleidigung der Polizei verantworten. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte ein entsprechendes Ermittlungsverfahren unter Verweis auf die Meinungsfreiheit ein. Thierse hatte den Polizeieinsatz bei den Neonazi-Aufmärschen am 19. Februar in Dresden kritisiert: "Die Polizei ist eben vollauf damit beschäftigt, die Neonazis zu schützen." Das sei "sächsische Demokratie".