Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Vermietern bei Mieterhöhungen gestärkt. Auch wenn ein Mieter über eine Modernisierungsmaßnahme nicht vorher informiert worden sei, könnten die Kosten auf ihn umgelegt werden, entschied der BGH in einem verkündeten Urteil. Die Mieterhöhung sei zulässig (AZ: VIII ZR 164/10).

In dem Streitfall hatte ein Vermieter in seinem Mietshaus in Berlin einen Fahrstuhl einbauen lassen. Bei seinem Mieter hatte er die Modernisierungsmaßnahme zunächst angekündigt, nach einem Widerspruch des Mieters jedoch den Verzicht auf den Einbau signalisiert. Dennoch ließ er den Fahrstuhl einbauen und erhöhte die Grundmiete. Der Mieter hielt die Mieterhöhung für rechtswidrig; der BGH gab aber dem Vermieter recht.

In einem zweiten Urteil entschied der BGH, dass der Mieter die Miete mindern darf, wenn in einem Mietvertrag die angegebene Wohnfläche von der wahren Wohnungsgröße um mehr als zehn Prozent abweicht.