Katholische Kirche will den Betroffenen “schnelle Hilfe“ bereitstellen, wenn sie ihre Ansprüche nicht mehr vor Gericht durchsetzen können.

Bonn/Beröin. Als erste vom Missbrauchsskandal betroffene Institution hat die katholische Kirche finanzielle Entschädigungen für die Opfer beschlossen. Wie die Deutsche Bischofskonferenz am Mittwoch mitteilte, werden kirchliche Einrichtungen Opfern sexueller Übergriffe bis zu 5.000 Euro zahlen, wenn diese ihre Ansprüche wegen Verjährung vor Gericht nicht mehr durchsetzen können. Zusätzlich übernimmt die Kirche die Kosten für eine Psychotherapie. In besonders schweren Fällen kann auch eine höhere Entschädigungssumme gezahlt werden.

Das von den deutschen Bischöfen und Ordensoberen beschlossene Konzept wurde am Mittwoch bei einer Sitzung des „Runden Tischs“ der Bundesregierung in Berlin vorgestellt. Das Gremium befasst sich mit der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Ihm gehören rund 60 Vertreter aus Politik, Kirche, Gesellschaft, Wissenschaft und Interessenverbänden an.

Es sei noch nicht absehbar, wann sich der „Runde Tisch“ auf eine gemeinsame Regelung zur Entschädigung verständigen könne, begründete die Deutsche Bischofskonferenz ihren Vorstoß. Die Kirche sehe sich in der Pflicht, den Opfern „schon jetzt eine möglichst schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten“. Weiter heißt es: „Unsere jetzige Vorgehensweise bedeutet jedoch keine Absage an möglicherweise vom Runden Tisch noch zu entwickelnde Lösungen.“

An einem eventuellen gemeinsamen Fonds zur Übernahme von Therapiekosten will sich die katholische Kirche allerdings nicht beteiligen. Dagegen spreche die Tatsache, dass bereits „seit geraumer Zeit“ Orden und Bistümer derartige Kosten übernähmen, sofern diese nicht durch die Krankenkassen finanziert würden. Stattdessen will die Bischofskonferenz 500.000 Euro für einen „Präventionsfonds“ bereitstellen, aus dem Projekte für die Verhinderung neuer sexueller Übergriffe finanziert werden sollen.

Um eine Entschädigungssumme zu erhalten, müssen die Betroffenen einen schriftlichen Antrag stellen. Erforderlich ist eine eidesstattliche Erklärung per Unterschrift, aus der hervorgeht, dass sie als Minderjährige oder Schutzbefohlene Opfer eines sexuellen Übergriffs durch Kirchenmitarbeiter wurden. Ein entsprechendes Formular kann ab sofort auf der Homepage der Deutschen Bischofskonferenz heruntergeladen werden. Anschließend gehen die Anträge an eine „Zentrale Koordinierungsstelle“.

Die mit Psychologen, Juristen und Theologen besetzte Kommission ist ebenso wie die Projektstelle für den Präventionsfonds beim „Büro für Fragen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich“ der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn angesiedelt. Sie prüft die eingegangenen Anträge und leitet sie mit einer Empfehlung zurück an die betroffenen Bistümer und Orden, die am Ende über die Höhe der Entschädigung entscheiden. Der Rechtsweg ist bei diesem Verfahren ausgeschlossen, da es sich um eine freiwillige Leistung der kirchlichen Einrichtungen handelt.

Die Gelder sollen nach Auskunft der Bischofskonferenz nicht aus Kirchensteuermitteln kommen. Zunächst werde versucht, den Täter zur Zahlung zu bewegen. Wenn dies nicht möglich sei, werde das betroffene Bistum oder der Orden auf „sonstige Vermögenswerte“ zurückgreifen, um die Entschädigung zu finanzieren. Wie viele Missbrauchsfälle es bundesweit in kirchlichen Einrichtungen gab, ist ebenso offen wie die Frage, wie viele Opfer einen Antrag auf Entschädigung stellen werden.

Ausgehend vom Berliner Canisiuskolleg der Jesuiten waren im vergangenen Jahr zahlreiche, oft Jahrzehnte zurückliegende Fälle sexuellen Missbrauchs bekanntgeworden, die sich an kirchlichen sowie an privaten und staatlichen Einrichtungen ereignet hatten. Da viele Fälle strafrechtlich und zivilrechtlich verjährt sind, wurde von den Bundesministerien für Justiz, Familie und Bildung ein „Runder Tisch“ mit Experten und Vertretern betroffener Organisationen eingerichtet, der Wege für außergerichtliche Aufarbeitung finden und Strategien für eine Verhinderung neuer Fälle aufzeigen soll. (kna)