Berlin. Steuerhinterzieher können sich weiter mit einer Selbstanzeige von staatlichen Strafen befreien, kommen aber in schweren Fällen künftig nicht mehr zum Nulltarif davon. Wer mehr als 50 000 Euro hinterzogen hat, soll bei einer Selbstanzeige künftig nur noch straffrei ausgehen, wenn er einen Extra-Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogene Summe bezahlt.

Darauf haben sich die Finanzpolitiker der schwarz-gelben Koalition am Freitag in ihren abschließenden Beratungen über das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz geeinigt.

Wegfallen wird zudem die bisherige Möglichkeit zur "Teilselbstanzeige", also des nur teilweisen Eingeständnisses von Fehlverhalten.