Frankfurt. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Demonstrationsrecht in der Tasche haben Gewerkschafter eine Protestaktion am Frankfurter Hauptbahnhof durchgesetzt. Sie wurden vom Sicherheitspersonal aufgefordert, das Verteilen von Flugblättern gegen die Schuldenbremse zu unterlassen, konnten aber auf das Urteil mit dem Aktenzeichen 1 BvR 699/06 vom Dienstag verweisen. Demnach darf in allgemein zugänglichen Bereichen, die als Orte des "Verweilens" und "Flanierens" ausgestaltet sind, demonstriert werden.