Wenn Sterbenskranke ihrem Leben ein Ende setzen wollen, sollen Ärzte künftig nach ihrem Gewissen entscheiden: Die Beihilfe zur Selbsttötung gilt nicht mehr in jedem Fall als unethisch.

Berlin. Wenn Sterbenskranke ihrem Leben ein Ende setzen wollen, sollen Ärzte künftig nach ihrem Gewissen entscheiden: Die Beihilfe zur Selbsttötung gilt nicht mehr in jedem Fall als unethisch. Dies stellte die Bundesärztekammer in ihren neuen Grundsätzen zur Sterbebegleitung klar. "Wenn Ärzte mit sich selbst im Reinen sind, dann brechen wir nicht den Stab über sie", sagte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe in Berlin.

Damit lockert die Spitze der deutschen Ärzteschaft ihre berufsethischen Vorgaben. In den neuen Grundsätzen der Ärztekammer heißt es jetzt nur noch: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe." Bisher galt, dass dies dem ärztlichen Ethos widerspreche.