Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland abermals wegen Missachtung der Rechte eines ledigen Vaters gerügt. Der heute 51-jährige Grieche hatte vor deutschen Gerichten sechseinhalb Jahre lang vergeblich um das Recht auf Umgang mit seinem Sohn gekämpft. Die Straßburger Richter stellten nun Verstöße gegen die Grundrechte auf Schutz des Familienlebens und auf ein faires Gerichtsverfahren fest. Deutschland muss dem Mann 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Mutter hatte sich Anfang 1996, als der Junge neun Monate alt war, von dem Vater getrennt. Anschließend heiratete sie und unternahm alles, um einen Umgang des Kindes mit dem Vater zu unterbinden. Der Mann zog in Deutschland bis vors Bundesverfassungsgericht, ohne ein Umgangsrecht zu erhalten. Die Straßburger Richter rügten vor allem die Verfahrensdauer.