Straßburg/Karlsruhe. Eine von der evangelischen Kirche aus religiösen Gründen ausgesprochene Kündigung einer Erzieherin in Pforzheim ist rechtens. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied in Straßburg, dass keine Verletzung der in der Menschenrechtskonvention verankerten Religionsfreiheit vorliege. Der Frau war 1998 fristlos gekündigt worden, nachdem die evangelische Kirche anonym über die Mitgliedschaft der Frau in einer anderen Religionsgemeinschaft - der Universalen Kirche/Bruderschaft der Menschheit - informiert worden war.

Gegen diese Entscheidung war die heute 47-jährige Frau bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Die Klägerin ist Katholikin und arbeitete in Pforzheim als Erzieherin in einem Kindergarten der evangelischen Kirche.