Ramsauer verordnet Schifffahrtsbehörde eine Generalreform. Elbe und Nord-Ostsee-Kanal profitieren

Berlin. Es ist eine lange Tradition, auf die sich die deutsche Wasser- und Schifffahrtsverwaltung berufen kann: Bis zum Wiener Kongress zu Beginn des 19. Jahrhunderts reichen die historischen Wurzeln der Behörde zurück. Doch jetzt, fast 200 Jahre später, soll sie angesichts anhaltenden Spardrucks wirtschaftlicher werden. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will die größte Behörde unter seinem Dach effizienter machen - und verordnet ihr eine grundlegende Reform.

Deshalb wurde vermessen, katalogisiert und vor allem kategorisiert - bei allen Flüsse und Kanälen des rund 7300 Kilometer langen Netzes der Binnenwasserstraßen im Bundesgebiet. Und künftig gilt: Nur solche Wasserwege sollen noch gefördert werden, die ein bestimmtes Verkehrsaufkommen haben. Weniger befahrene Flüsse werden vernachlässigt. "Zum ersten Mal überhaupt wurde eine Bestandsaufnahme der gesamten Bundeswasserstraßennetzes vorgenommen. Alle See- und Binnenwasserstraßen wurden auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft und das Netz neu strukturiert", sagte der zuständige Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Klaus-Dieter Scheuerle (CSU). In dem Konzept des Ministeriums, das dem Abendblatt vorliegt, ist klar definiert, welche Wasserstraßen künftig profitieren werden: So zählen im Binnenbereich diejenigen Flüsse zum sogenannten Vorrangnetz, auf denen jährlich mehr als zehn Millionen Tonnen Fracht befördert werden - zum Beispiel der Rhein. Bei Wasserstraßen im Küstenbereich sind Elbe und Nord-Ostsee-Kanal ganz vorn mit dabei. "Bei Vorrangwasserstraßen, wie Außenelbe und Nord-Ostsee-Kanal es sein werden, streben wir eine hoch leistungsfähige Infrastruktur an und wollen zügig weiter ausbauen", sagte Scheuerle dem Abendblatt. "Etwa die Zufahrt zum Hamburger Hafen hat eine herausragende Bedeutung für den Güter- und Personentransport per Schiff", betonte er. Auch Lübeck und Rostock zählen laut Konzept dazu.

Zum sogenannten Nebennetz gehört zum Beispiel der Elbe-Lübeck-Kanal. Hier werden weniger als eine Million Tonnen pro Jahr transportiert. Einen Ausbau soll es nicht geben, die reine Bestandserhaltung steht im Vordergrund. "Die finanziellen Mittel werden künftig auf die Flüsse und Kanäle konzentriert, die schon heute oder in absehbarer Zukunft ein hohes Verkehrsaufkommen haben. Investitionen in Wasserstraßen ohne hohes Transportaufkommen oder ohne großes Entwicklungspotenzial reduzieren wir auf ein notwendiges Minimum", so Scheuerle. Diese Priorisierung soll dann die Grundlage für die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sein.

Tatsächlich steht die Behörde schon länger in der Kritik. Zwar hat sie ihren Personalbestand von rund 17 400 Stellen im Jahr 1991 auf heute 13 515 reduziert, jedoch steht diese Zahl nach wie vor in einem Missverhältnis zu den rund 8000 Binnenschiffern, die im Bundesgebiet unterwegs sind. Die Flussverwaltung umfasst heute noch sieben Direktionen, 39 Ämter und sieben Neubauämter mit 141 Außenbezirken. Bis 2020 müssen weitere 2800 Stellen eingespart werden. Welche Einheiten im Zuge der Reform zusammengefasst werden, ist noch nicht klar. Pro Jahr gibt der Bund rund 1,5 Milliarden Euro für Verwaltung, Instandhaltung und Ausbau der Wasserstraßen aus.

Das Konzept wurde gestern im Haushaltsausschuss des Bundestages vorgestellt, die Beratungen jedoch auf den 9. Februar vertagt.