Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Asylpolitik der Bundesregierung gewürdigt. Mit ihrer Entscheidung, Asylsuchende, die über Griechenland einreisen, nicht dorthin zurückzuschicken, habe die Regierung einer Verfassungsbeschwerde den Wind aus den Segeln genommen. Das Verfahren eines Flüchtlings aus dem Irak, der sich gegen seine Abschiebung nach Griechenland gewehrt hatte, habe sich damit erledigt. Griechenland ist mit der Flut von Flüchtlingen überfordert und kann kein Asylverfahren nach EU-Standart garantieren. Nach EU-Recht ist das Land für das Asylverfahren zuständig, in dem der Flüchtling zuerst europäischen Boden betritt. Andere EU-Länder können diese Zuständigkeit aber übernehmen.