Berlin. Für eine verfassungsgemäße Hartz-IV-Neuregelung ist nach Auffassung der Linksfraktion eine Erhöhung des Regelsatzes um mindestens 33 Euro erforderlich. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Linken im Bundestag, Dagmar Enkelmann, verwies auf eine Berechnung des Statistischen Bundesamtes, die von ihrer Fraktion in Auftrag gegeben worden sei.

Die Wiesbadener Behörde errechnete demnach einen Regelsatz von 392 Euro, wenn die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt würde, die sogenannten verdeckt Armen aus der Bezugsgruppe herauszurechnen. Dabei geht es um Haushalte, deren Einkommen unterhalb der Hartz-IV-Leistungen einschließlich Unterkunftskosten liegt, die aber dennoch nicht über die Mindestsicherung aufstocken. Die Regierung will den Regelsatz für Erwachsene von derzeit 359 Euro um fünf Euro erhöhen. "Wir sagen voraus, dass auch die Neuregelung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Bestand haben wird", sagte Enkelmann. Ein nach dem tatsächlichen Bedarf berechneter Satz müsse sogar 509 Euro betragen.

Heute kommt im Bundesrat erstmals offiziell der Vermittlungsausschuss zusammen, nachdem die Länderkammer vor Weihnachten dem neuen Hartz-IV-Gesetz die Zustimmung verweigert hatte. Bislang hatte sich eine informelle Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit den künftigen Regelsätzen für Erwachsene und dem Bildungspaket für Kinder befasst. Die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Hartz-Reform tritt nach einer Einigung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.