Stuttgart. Wer in der Nähe einer Kirche wohnt, muss auch am frühen Vormittag Glockenläuten hinnehmen. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht wies die Klage eines Mannes aus Remshalden (Rems-Murr-Kreis) ab, der sich vom Geläut der 100 Meter entfernten evangelischen Konradskirche gestört fühlte. Sie läutet täglich zwischen 6 und 8 Uhr zwei Minuten lang und lädt damit zum Gebet ein. Der Kläger führte im Prozess einen sinkenden Immobilienwert sowie die Minderung seiner Schlafqualität ins Feld - zu Unrecht, entschieden die Richter (Az.: 11 K 1705/10). Glockengeläut gehöre zum Grundrecht der Religionsausübung. Außerdem sei von 6 Uhr an die Nachtruhe nicht mehr geschützt. Der Kläger kann noch in die Revision gehen.