Erfurt/Meiningen. Der designierte Bundesbeauftragte für die Unterlagen der DDR-Staatssicherheit, Roland Jahn, wird nur für die Zeit bis zu seiner Zwangsausbürgerung aus der DDR am 8. Juni 1983 als politisch Verfolgter anerkannt. Jahn ist vor dem Verwaltungsgericht Meiningen mit einem Antrag gescheitert, die Verfolgungszeit auch darüber hinaus anzuerkennen, berichtete die "Thüringer Allgemeine". Er habe noch lange unter seinen Traumata gelitten, so Jahn.