Berlin. Fehlerhafte Krankenhausabrechnungen fügen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jährlich enorme finanzielle Schäden zu. "Zwei von fünf geprüften Krankenhausrechnungen erweisen sich als fehlerhaft", heißt es in einem internen Papier des GKV-Spitzenverbands. Hochgerechnet sei davon auszugehen, "dass dem Krankenversicherungssystem jährlich ein wirtschaftlicher Gesamtschaden von etwa 1,5 Milliarden Euro durch fehlerhafte Krankenhausabrechnungen zugefügt wird". Bei den falschen Abrechnungen handelt es sich um "unnötige" sowie um "notwendige, aber zu lange Krankenhausaufenthalte". Die dritte Fehlerkategorie sind sogenannte Kodierfehler. Hier führt den Angaben zufolge eine falsche Kodierung von Diagnosen oder Prozeduren zu überhöhten Rechnungsbeträgen.

Der GKV-Spitzenverband beklagt eine Benachteiligung der Krankenkassen gegenüber den Kliniken. Die Kassen sind per Gesetz verpflichtet, mithilfe des Medizinischen Dienstes Abrechnungen zu überprüfen. Werden dabei keine Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, muss die Krankenkasse der Klinik eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro zahlen. "Wenn die Prüfung allerdings zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, erhält die Krankenkasse keine Aufwandspauschale vom Krankenhaus", kritisiert der GKV-Spitzenverband in dem Papier.