Bei Vorratsdatenspeicherung gebe es grundlegend unterschiedliche Ansätze

Berlin. Das Bundesjustizministerium hat den Vorstoß von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zur Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen. "Das Bundesjustizministerium verfolgt einen völlig anderen Ansatz. Wir fordern die Abkehr von einer anlasslosen flächendeckenden Speicherung", sagte der parlamentarische Staatssekretär Max Stadler (FDP) in Berlin. Er warf de Maizière vor, er wolle "nach wie vor ohne konkreten Anlass die Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger über Monate speichern".

"Statt einer umfassenden pauschalen Überwachung aller Telekommunikationsbewegungen wollen wir den Strafverfolgungsbehörden eine Nutzung von Verbindungsdaten nur bei konkreten Verdachtsmomenten in engen grundrechtsschonenden Grenzen ermöglichen", erklärte Stadler weiter. "Wichtig ist, dass wir eine anlassbezogene Speicherung hinbekommen, um von der allgemeinen Speicherung aller Daten wegzukommen", hat zuvor auch der FDP-Rechtsexperte Hartfrid Wolff dem Abendblatt gesagt. Er sagte aber zu, die Vorschläge de Maizières gründlich zu prüfen.

De Mazière hatte gesagt, er sei bei der Mindestspeicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten ebenso kompromissbereit wie beim Umfang der Datenspeicherung und möglichen Zugriffshürden für die Strafverfolger. Die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt eine Speicherung von Verbindungsdaten ohne konkreten Verdacht ab. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.