Neue Indizien im Buback-Mordfall vorgelegt

Stuttgart. Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker belegen neue Indizien, dass sie an der Verbreitung der Bekennerschreiben nach dem Attentat auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 beteiligt war. Ein Gutachter des Bundeskriminalamts (BKA) sagte gestern vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart aus, dass die DNA-Spuren an drei Bekennerschreiben von der Angeklagten stammen. Ob Becker die Todesschützin war, ist weiter unklar.

Von den insgesamt zehn Bekennerschreiben, die damals an mehrere Medien gingen, seien bei drei Briefen Anhaftungen gefunden worden, die mit allen Merkmalen einer Vergleichsprobe von Becker übereinstimmten, sagte der Gutachter. Auch bei anderen Spuren bestehe eine hohe bis sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass es sich um genetisches Material von Becker handele. Für die DNA-Analyse wurden die Laschen der Briefumschläge sowie der Bereich, in dem die Briefmarken angebracht waren, auf Zellen oder Speichelenzyme untersucht.

Eine Zeugin gab an, am 7. April 1977 kurz vor dem Anschlag eine Frau auf dem Rücksitz eines Motorrads erkannt zu haben. Die zierliche Person habe eine weibliche Hüfte gehabt. Stutzig sei sie geworden, als der Fahrer des Motorrads nicht weiterfuhr, als die Ampel auf Grün schaltete. Sie habe den Eindruck gehabt, als ob die Motorradfahrer noch absichtlich gewartet hätten. Auch sei ihr eine große Tasche aufgefallen.

Als sie von dem Anschlag erfuhr, habe sie ihrem Mann, der Ermittlungsrichter in dem Fall war, von ihren Beobachtungen erzählt. Offiziell vernommen wurde sie allerdings nie. Erst als sie Jahrzehnte nach dem Anschlag den Sohn des Opfers, Michael Buback, traf, habe sie ihm ihre Version geschildert. Daraufhin wurde sie im Oktober 2009 zum Mordfall Buback von der Bundesanwaltschaft vernommen.

Bis heute ist ungeklärt, welches RAF-Mitglied am 7. April 1977 in Karlsruhe von einem Motorrad aus die tödlichen Schüsse auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine Begleiter abgab. Der Sohn des Opfers, Michael Buback, hält Becker für die Todesschützin. Die Bundesanwaltschaft hat dafür jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte und sieht Becker lediglich als Mittäterin.