Düsseldorf. Verbeamtete Lehrer dürfen trotz eines Streikverbots für Beamte ohne disziplinarische Konsequenzen ihre Arbeit niederlegen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und verwies auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Richter gaben dem Einspruch einer Lehrerin recht, über die wegen der Teilnahme an einem Streik eine Geldbuße verhängt worden war.