Neues Gesetz soll Persönlichkeitsrechte verbessern

Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will mit einem Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte den Datenschutz im Internet ausweiten. Mit roten Linien müsste der Verbreitung persönlicher Daten Grenzen gesetzt werden, sagte de Maizière gestern in Berlin. Regelungsbedarf sieht er bei Gesichtserkennungsdiensten. Mit einem internetfähigen Foto-Handy könne man Menschen fotografieren und sofort eine Suchanfrage starten. Das heiße, man könne jedermann auf der Straße sofort identifizieren. Dadurch drohe der Verlust der Anonymität in der Öffentlichkeit, warnte der Minister. Der Brachenverband Bitkom legte zeitgleich am Mittwoch einen Entwurf zur Selbstverpflichtung der Geodatendienste vor und entsprach damit Bedenken etwa bei der Veröffentlichung von Straßenansichten.

Maizière forderte, es müssten auch Vorkehrungen geschaffen werden, damit nicht die Suchanfragen Einzelner gesammelt und veröffentlicht würden. Schließlich würden diese intime Einblicke ermöglichen. Wer etwa häufiger nach dem Begriff "Anonyme Alkoholiker" suche, laufe Gefahr, als suchtkrank zu gelten, falls seine Internet-Recherchen veröffentlicht würden. Unzulässig ist in seinen Augen die Erhebung von Standorten. Wer etwa GPS-fähige Handys nutze, verrate damit auch sein Bewegungsprofil. Auch dieses sei aber schützbedürftig.

Teil des geplanten Gesetzes soll nach dem Willen des Ministers auch ein Schmerzensgeldanspruch werden. Dessen Höhe solle sich an den Gewinnen durch die Veröffentlichung der persönlichen Daten orientieren. De Maizière sagte zu, auch Schmerzensgeldforderungen an Privatpersonen zu prüfen, um etwa gegen Mobbing vorzugehen.

"Es gibt Grenzen, und die Grenze ist eben der Schutz der Persönlichkeit und die Menschenwürde." Daneben gelte aber: "Jenseits der Grenze möchte ich viel Freiheit", umriss der CDU-Politiker sein Konzept. Der Branchenverband Bitkom kündigte laut Präsident August-Wilhelm Scheer eine Widerspruchsstelle im Internet gegen die Veröffentlichung von Gebäudefassaden an. Nach dem Entwurf eines Kodexes für die Branche sollen demnach Aufnahmen von Häusern auf Wunsch unkenntlich gemacht werden. Ohnehin sollen auf den online gestellten Bildern Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Das Widerspruchsportal solle in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres seine Arbeit aufnehmen, sagte Scheer.