Düsseldorf. Unterhaltspflichtigen Deutschen bleibt ab 2011 mehr Geld für den eigenen Lebensbedarf. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob in der bundesweit angewandten "Düsseldorfer Tabelle" den sogenannten Selbstbehalt - in der Regel des Vaters - als "unterste Opfergrenze" von 900 auf 950 Euro im Monat an. Im Zweifel muss der Staat dann die Differenz zahlen. Auf unterhaltsberechtigte Kinder und Ex-Partner kommt dagegen laut Tabelle 2011 eine Nullrunde zu. Einzige Ausnahme: Studenten mit eigener Wohnung haben nun Anspruch auf 670 statt bisher 640 Euro im Monat. Wer unterhaltspflichtig gegenüber seinen eigenen Eltern ist, etwa weil deren Rente nicht ausreicht, darf künftig 1500 statt 1400 Euro pro Monat selbst behalten.