Berlin/Köln. Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern eine Unterlassungsklage der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pro Köln abgewiesen. Danach sollte dem Bundesinnenministerium die Verbreitung der Verfassungsschutzberichte 2008 und 2009 verboten werden. In beiden Berichten wird Pro Köln jeweils in der Rubrik "Rechtsextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle" und "Rechtsextremismus" erwähnt.