Brüssel. Die EU-Kommission wirft Deutschland nicht mehr vor, zu wenig für die Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Arbeit und Beschäftigung zu tun. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen ungenügender Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien stellte Brüssel ein. Inzwischen seien angemessene Maßnahmen ergriffen worden, um die EU-Vorschriften in die nationalen Gesetze zu übernehmen, erklärte die EU-Kommission gestern in Brüssel. Sie hatte im Oktober 2009 Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof angedroht, wenn die kritisierten Mängel nicht abgestellt würden. Dazu zählte vor allem, dass bei Kündigungen Geschlechterdiskriminierung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Inzwischen habe unter anderem das Bundesarbeitsgericht den Anwendungsbereich des Gesetzes geklärt.