Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei Scheidungen den Unterhaltsanspruch von Hausfrauen verbessert, die in der Ehe über Jahrzehnte Haushalt und Kindererziehung übernommen hatten. In dem Urteil stellte der oberste Familiensenat klar, dass in solchen Fällen die Frau unbefristet Unterhalt erhalten muss. Der Fall betraf eine heute 58-Jährige, die nach 23 Jahren geschieden wurde. Sie hatte Haushalt und Kindererziehung übernommen und nur stundenweise gearbeitet. In dem Urteil heißt es, in Altehen mit einem Alleinverdiener sei die nacheheliche Solidarität besonders zu beachten (Az.: BGH XII ZR 202/08).