Saarbrücken. Die Generalstaatsanwaltschaft des Saarlands will sich nicht zu dem Vorwurf der Verteidigung äußern, wonach der vergangene Woche in Neunkirchen festgenommene Terrorverdächtige von einem V-Mann der Polizei zu seinen Taten angestiftet worden sein soll. Generalstaatsanwalt Ralf Dieter Sahm betonte aber, dass der Einsatz von V-Männern und Informanten bei Ermittlungen gegen radikale Islamisten ein zulässiges Mittel der Strafverfolgung und durch höchstrichterliche Urteile gedeckt sei.