Regierung soll Drängen der Wirtschaftslobby nicht nachgeben

Freiburg. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben vor einer zunehmenden Überwachung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz gewarnt. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung weise diesbezüglich einige "Schwachpunkte" auf, bei denen nachgebessert werden müsse, sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, gestern zum Abschluss der Herbstkonferenz der Datenschützer in Freiburg.

Es müsse auch zwischen dem "berechtigten Interesse des Arbeitgebers", Daten über Beschäftigte zu sammeln, und dem "Bedürfnis des Arbeitnehmers" auf Wahrung der Persönlichkeitsrechte abgewogen werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei zwar "eine gute Grundlage", doch gebe es Kritik von Arbeitgebern. Diese empfänden die Grenzen durch den Datenschutz als zu eng und wollten die Überwachung am Arbeitsplatz, etwa durch Videokameras oder das Auswerten von Computerprotokollen, ausdehnen. Schaar betonte, er hoffe sehr, dass die Bundesregierung entsprechenden Anfechtungen durch Lobbyisten "nicht nachgeben" werde.

Die Datenschützer kritisierten auch das Streben vieler Sicherheitspolitiker nach einer schnellen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in solchen Fällen, in denen hierfür weder ein Verdacht noch ein Anlass vorliegt. Besorgt zeigten sich die Datenschutzbeauftragten zudem über die Tendenz, dass die Informationssysteme der Sicherheitsbehörden zunehmend mit einer sogenannten Volltextsuche arbeiten. Dies könne im Einzelfall schnell dazu führen, dass unbescholtene Bürger ohne ihr Wissen in Dateien über verdächtige Personen mitgespeichert würden.

Die Datenschützer befassten sich auch mit der Volkszählung 2011 und Problemen mit dem erst seit wenigen Tagen eingeführten elektronischen Personalausweis. Den Vorsitz in der Konferenz hat in diesem Jahr Baden-Württemberg, im kommenden Jahr wechselt er nach Bayern.