Berlin. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die geplante Neuregelung der Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern als ausgewogenes Gesamtkonzept verteidigt. "Wer seine Strafe verbüßt hat, der kann nur in Ausnahmefällen noch eingesperrt werden. Auf der anderen Seite sind berechtigte Sicherheitsinteressen der Bevölkerung in die Überlegungen mit einbezogen worden", sagte sie bei der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag. Mit der Neuregelung soll die umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung ab 2011 abgeschafft werden. Ebenfalls mit der ersten Lesung wurde die Hartz-IV-Reform auf den Weg gebracht.