Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Rechte homosexueller Beamter gestärkt. Danach haben Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, seit Juli 2009 Anspruch auf den Ehegattenzuschlag. Ebenso bejahten die Richter die Frage, ob dem hinterbliebenen Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Anspruch auf die beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung zusteht. Außerdem stehen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Zeiten einer Auslandsverwendung bestimmte Aufwandsentschädigungen zu.